Den Bestand fit für die Zukunft machen
Klimabewusstes Bauen ist technologieoffen. Ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung, klimabewusst zu bauen oder ein Bestandsgebäude umzurüsten, ist das Budget der Bauherrschaft bzw. der Investoren. Die gute Nachricht ist, dass es sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung hin zu besseren Energieeffizienzwerten bundesweite Fördertöpfe gibt. Hier folgt nun ein genauerer Blick auf aktuelle Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die Sanierung von Wohngebäuden – die Bundesförderung für energieeffiziente
Gebäude (kurz: BEG).
Überblick – Welche Förderoptionen gibt es?
Die Erarbeitung und Novellierung dieser Förderrichtlinie obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und wurde zuletzt am 01.01.2024 für Einzelmaßnahmen bei Gebäudesanierungen überarbeitet. In dieser Richtlinie werden die Konditionen für die Förderung des Bauens und Sanierens in Deutschland festgelegt. Die BEG besteht aus mehreren Teilen:
1. BEG – Einzelmaßnahmen (EM): Unter einer Einzelmaßnahme wird eine einzelne durchgeführte Maßnahme an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik für eine bessere Effizienz eines Bestandgebäudes verstanden, die bestimmten Anforderung im sanierten Zustand unterliegt. Der Antrag für eine solche Maßnahme wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) gestellt. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, muss die betroffene Baukonstruktion einen vorgegebenen U-Wert einhalten.
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudetechnik, z.B. Heizungstausch sind bestimmte Vorgaben für Effizienz und Energieträger zu erfüllen. Solche Maßnahmen werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) und können innerhalb der anrechenbaren förderfähigen Kosten miteinander kombiniert werden. Die konkreten Anforderungswerte werden in dem Merkblatt für die technischen Mindestanforderungen aufgeführt, welche zusammen mit der aktuell gültigen Richtlinie auf den Seiten des BAFA bzw. der KfW veröffentlicht werden.
Einen Überblick über die seit Anfang 2024 geltenden Förderkonditionen gibt Tabelle 1, wobei hinsichtlich der Farbgebung zwischen der Antragstellung bei der KfW (orange) und dem BAFA (blau) zu unterscheiden ist.
2. BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude (WG & NWG) – Maßnahmen die zur Erreichung eines Effizienzhausstandards beitragen: Hier wird das gesamte Gebäude betrachtet und bilanziert und muss je nach Effizienzhausstufe den gesetzlichen Anforderungswert für die Gebäudehülle sowie für den Jahresprimärenergiebedarf um einen bestimmten Prozentsatz unterschreiten. Der Antrag für eine Förderung bei Sanierung zum Effizienzhaus wird bei der KfW gestellt. Tabelle 2 gibt eine Übersicht über aktuell geförderte Effizienzhausstandards im Bereich der Wohngebäudesanierung.
Weiterhin wird auch bei der Sanierungsförderung die obligatorische Einbindung eines Energieeffizienz-Experten über den Zuchuss zur Baubegleitung im Rahmen der BEG-Förderung ebenfalls gefördert. D.h. Bauherren können sich einen Teil der Kosten (bis zu 50% – gedeckelt) für die Bauberatung und -begleitung zurückholen, sofern die Baubegleitung bei der Antragsstellung BEG-EM oder BEG-WG ebenfalls beantragt wurde.
Was ist ein Energieeffizienz-Experte?
Ein Energieeffizienz-Experte muss bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet sein und ist authorisiert, Förderantrage bei der KfW und dem BAFA zu stellen. Um sich listen zu lassen, ist eine entsprechende Aus- bzw. Weiterbildung erforderlich, welche in regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre) aufgefrischt und nachgewiesen werden muss.
Wo finde ich tagesaktuelle Infos?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht und aktualisiert in regelmäßigen Abständen alle Fragen mit den dazugehörigen Antworten (FAQs) zur BEG-Förderung unter folgendem Link FAQ-BEG.
Merkblatt
BEG-EM zur Antragstellung (BAFA)
Infoblatt
BEG-WG zur Antragstellung (KfW)